Aus- und Weiterbildung

Sachkunde zur Durchführung von Tierversuchen

Die rechtliche Voraussetzung um einen Tierversuch durchführen zu dürfen, ist die Sachkunde zur Durchführung von Tierversuchen (gemäß TierSchVersV Anlage 1 Abschnitt 3; ehemals FELASA B-Kriterien). Diese kann durch die Teilnahme an einem versuchstierkundlichen Kurs nach Vorgaben der Federation of European Laboratory Animal Science Associations (FELASA) erworben werden. Die Universität zu Köln bietet diesen Kurs für Maus und Ratte an, weitere Informationen zu diesem Kurs finden Sie auf der Homepage der Tierschutzbeauftragten der Universität Köln.

Die Durchführung von Versuchen an anderen Tierarten erfordert die entsprechende Sachkunde (s.o.) für die jeweilige Spezies. Auch für Großtiere sind entsprechende Kurse vorhanden. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns gerne.

ATF-Weiterbildung

Über das Büro der Tierschutzbeauftragten der Universität zu Köln wird das versuchstierkundliche Seminar für TierärztInnen und interessierte WissenschaftlerInnen im Rahmen der Weiterbildung zum Fachtierarzt für Versuchstierkunde angeboten und ist von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) anerkannt.

Ausbildung Biologielaborant

Interesse an einer Ausbildung als BiologielaborantIn in der Uniklinik Köln? Alle Informationen zur Ausbildung findest Du auf unseren Ausbildungsseiten.